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Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Kleinoberfeld III“ – Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB

In der Gemeinde Kappel-Grafenhausen besteht ein gesteigerter Bedarf nach Gewerbegrundstücken.

 

Platzbedarf besteht insbesondere aufgrund bestehender Expansionsplänen ansässiger Unternehmen wie der Firmen Ohnemus GmbH Laubholzsägewerk und Holzgroßhandlung, All-Forming, D&W Bauelemente, Dosa Industrietechnik, Rolladenbau Merzweiler GmbH, Spenglerei Kiesele, Autoservice Luxem, UR Holzbau sowie weitere ansässige Betriebe. Die vorhandenen Gewerbegebiete sind erschöpft und können diesen Bedarf nicht decken. Sofern nicht zeitnah neue Gewerbegrundstücke entstehen droht die Abwanderung von Unternehmen.

 

Weiterhin besteht eine Anfrage des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau Informations-dienst GmbH nach einem Ausstellungsgelände für Fertighäuser mit einer Größe von insgesamt ca. 1,7 ha.

 

Zur Deckung des Bedarfes nach Gewerbegrundstücken sowie zur Ermöglichung der Ansiedlung des Ausstellungsgeländes für Fertighäuser plant die Gemeinde die Ausweisung eines neuen Gewerbe- und Sondergebietes im Südosten von Grafenhausen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches betrifft die Flurstücke Nr. 2544, 2545, 2546, 2548, 2549, 2550, 2598, 2599, 2600, 2602, 2603, 2604, 2605, 2606, 2607, 2608, 2609, 2610, 2611, 2612, 2613, 2615, 2616, 2617, 2618, 2619, 2620, 2621, 2622, 2623, 2624, 2625, 2626, 2644, 2645, 2646, 2647, 2648, 2649, 2650, 2651, 2652, 2654, 2655, 2656, 2657, 2658, 2659, 2660, 2661, 2663, 2664, 2666, 2667, 2668, 2669, 2937, 2996, 2997, 2998, 2999, 3000, 3001, 3002, 3003, 3004, 3005, 3006, 3007, 3008, 3009, 3010, 3011, 3012, 3013/2, 3013/1 und 3014 sowie Teile der Flurstücke Nr. 2588, 2589, 2590 und 2591 in der Gemarkung Grafenhausen mit einer Fläche von ca. 10 ha.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kappel-Grafenhausen hat am 15.07.2019 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Kleinoberfeld III“ durchzuführen.

 

Von Juli bis August 2019 wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Kappel-Grafenhausen hat am 18.05.2020 in öffentlicher Sitzung die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen behandelt, den Entwurf für die Offenlage gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Kleinoberfeld III“ durchzuführen.

 

Aufgrund eines Verfahrensfehlers wird die Öffentlichkeit wird hiermit erneut am Verfahren zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Kleinoberfeld III“ in Form einer öffentlichen Auslegung beteiligt.

 

Die Planunterlagen in der Fassung für die Offenlage werden im Rathaus Kappel, Rathausstraße 2, 77966 Kappel-Grafenhausen in der Zeit vom

06.11.2020 bis 07.12.2020

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Rathaus Kappel während den Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich.

 

Gerne kann eine Einsichtnahme zudem nach telefonischer Kontaktaufnahme zur „Türöffnung“ (Tel. 07822-863-0 oder -25) erfolgen.

 

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan zudem auf der Homepage der Gemeinde Kappel-Grafenhausen unter www.kappel-grafenhausen.de/startseite/aktuelles/bauen.html eingestellt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes umfasst:

  • Zeichnerischer Teil
  • Textteil
  • Begründung Teil 1
  • Begründung Teil 2 – Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 30.03.2020

  • Anhänge:
    • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
    • Bodengutachten
    • Schalltechnisches Gutachten

 

An verfügbaren Umweltinformationen liegen vor:

  • Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Untersuchungen zu Vögeln, Reptilien und Fledermäusen. Besonders herauszustellen sind die Untersuchungen zu Bluthänfling, Star, Feldsperling, Mauereidechse und Graues Langohr (Fledermaus).
  • Der Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima, Arten/Lebensräume, Landschaftsbild/Erholung, Kultur-/Sachgüter. Hierbei sind insbesondere Aussagen zu o.g. Vögeln, Reptilien und Fledermäusen, zur Lage des Geltungsbereiches innerhalb eines statistisch seltener als alle 100 Jahre überfluteten Bereiches (HQextrem) und zu hochwertigen Böden und Streuobstwiesen im Geltungsbereich hervorzuheben sowie die entsprechenden Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen.
  • Das schalltechnische Gutachten mit Aussagen zu Lärmimmissionen und -emmissionen sowie zu notwendigen Außenteildämmungen an schutzbedürftigen Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
  • Das Bodengutachten mit Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit.
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, insbesondere zu den Themen:
    • Lage im HQextrem-Gebiet
    • Grundwasser und Versickerung
    • Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen
    • Lärmimmissionen und -emmissionen
    • Begrünung des Geltungsbereiches
    • Versiegelungsgrad

 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden.

 

Darüber hinaus können Anregungen und Stellungnahmen auch in Form einer E-Mail an die folgende Adresse abgegeben werden: pascale.trotter@kappel-grafenhausen.de.

 

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.

 

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemeinde Kappel-Grafenhausen, den 29.10.2020